Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese können von niedergelassenen zugelassenen Ärzt:innen oder Psychologischen Psychotherapeut:innen ausgestellt werden. Bei Bedarf kann auch ein Hausbesuch verschrieben werden. Seit 01.04.2024 kann bei bestimmten Diagnosen auch eine Blankoverordnung ausgestellt werden. Fragen Sie dazu gerne mich oder den Verordnenden.
Eine Verordnung umfasst in der Regel 10 Behandlungseinheiten. Pro Verordnung müssen Sie eine Zuzahlung Zuzahlung von 10% + 10€ Rezeptgebühr selbst tragen. Ihre Krankenkasse berät Sie zu einer Zuzahlungsbefreiung. Meine Empfehlung: Sammeln Sie Ihre Zuzahlungsbelege oder die Ihres Angehörigen. Viele Krankenkassen haben einen “Zuzahlungsrechner” auf ihrer Website.
Inwieweit ihre private Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernimmt, hängt von ihrem persönlichen Kassenvertrag ab. Ich bitte Sie, die Übernahme der Kosten im Voraus mit ihrer Krankenkasse abzuklären. Gerne lasse ich ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen. Der Preis für privatversicherte PatientInnen berechnet sich aus dem 1,4 fachen Satz des Satzes der gesetzlichen Krankenkassen. Die Preise richten sich demnach nach der Art der Verordnung, es gibt Behandlungen über 30 min. (motorisch-funktionelle Behandlung oder Hirnleistungstraining), 45 min. (sensomotorisch-perzeptive Behandlung) oder 60 min. (psychisch-funktionelle Behandlung). GKV Preise Ergotherapie
Wenn Sie eine Verordnung erhalten haben, können Sie mit mir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Wichtig zu beachten:
Ich arbeite nach Terminplan und halte mir für jeden Klienten Therapiezeit frei. In dieser Zeit können keine anderen Klienten terminiert werden. Bei kurzfristigen Absagen entsteht mir ein finanzieller Ausfall, den ich nicht tragen kann. Daher müssen vereinbarte Termine mindestens 24h vor dem Termin abgesagt werden. Wenn Termine mit kürzerem Vorlauf oder gar nicht abgesagt werden, entstehen Ihnen Kosten. Ich könnte den vollen Satz der Vergütung der Krankenkasse berechnen. Im Folgenden finden Sie die Ausfallgebühren meiner Praxis:
Für 30 Minuten Behandlungszeit (motorisch-funktionell, Hirnleistungstraining): 30€
Für 45 Minuten Behandlungszeit (sensomotorisch-perzeptiv): 45€
Für 60 Minuten Behandlungszeit (psychisch-funktionell): 60€
Bei Blankoverordnungen wird die zuvor vereinbarte Therapiedauer für die Berechnung genutzt.
Videotherapie wird angeboten über das datenschutzrechtlich geschützte RED Connect-Programm.
Bei chronischen Erkrankungen kann ein langfristiger Heilmittelbedarf/ Besonderer Versorgunsbedarf entstehen. Eine alltagsnahe Therapie kann hierbei sinnvoll sein.
Patienteninformation langfristiger Heilmittelbedarf
Wenn Sie sich ein unverbindliches Bild von der Praxis verschaffen möchten, können Sie selbstverständlich auch einen meiner Informationsnachmittage nutzen. Diese finden 2x jährlich statt. Jeder ist willkommen.
Am 18. Oktober 2024 findet der nächste Informationsnachmittag statt.
Das exakte Thema ist Vorbereitung und wir im Sommer bekannt gegeben.